Jeder Baumeigentümer haftet für die Gefahr die für den Verkehr ausgeht. Verkehrssicher heißt, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgehen darf. Dies gilt auch für Bäume in privaten Gärten. Der Baumbesitzer muss handeln, wenn ein Baum sichtbar krank ist. Tote Äste, Pilzfruchtkörper oder Faulstellen sind Anzeichen einer Baumerkrankung, die auch ein Laie erkennen kann. Bäume an öffentlichen Orten hingegen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet er für Schäden, die durch einen Baum verursacht werden. Unter Umständen drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen.
Wer sich nicht genau genug auskennt, sollte für diese Aufgabe einen Fachmann beauftragen.